BK10-21-0356_Z
DB Netz AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 7 ERegG
Unterrichtung über die Verteilung eingeschränkter Schienenwegkapazität
Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 08.12.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 7 ERegG über die beabsichtigte Festlegung der Verteilung der baubedingt eingeschränkten Schienenwegkapazität im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 2 ff. ERegG im Netzfahrplan 2023 auf der „Rendsburger Hochbrücke“ unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0356_Z geführt.
BK10-21-0356_Z
Stand:10.12.2021