BK10-21-0356_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 7 ERegG

Unterrichtung über die Verteilung eingeschränkter Schienenwegkapazität

Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 08.12.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 7 ERegG über die beabsichtigte Festlegung der Verteilung der baubedingt eingeschränkten Schienenwegkapazität im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 2 ff. ERegG im Netzfahrplan 2023 auf der „Rendsburger Hochbrücke“ unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0356_Z geführt.

BK10-21-0356_Z

Entscheidung

Stand:10.12.2021

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