BK10-21-0350_E Osthannoversche Eisenbahnen AG
Entgeltregulierung
Personenbahnhöfe
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Osthannoversche Eisenbahnen AG (OHE) hat die Bundesnetzagentur am 15.11.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) zum 01.01.2022 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0350_E geführt.


BK10-21-0350_E

Entscheidung

Stand:17.11.2021

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