BK10-21-0330_E
Rhein-Ruhr Terminal GmbH (RRT)
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 33 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die Rhein-Ruhr Terminal GmbH (RRT) hat die Bundesnetzagentur am 20.10.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Entgeltliste für den Terminalbetrieb der Serviceeinrichtung zum 01.01.2022 unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0330_E geführt.
BK10-21-0330_E
Stand:25.10.2021