BK10-21-0322_Z
DB Netz AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 1 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen zum Netzfahrplan
Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 20.10.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 1 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen der ÖBB Personenverkehr AG zum Netzfahrplan 2022 unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0322_Z geführt.
BK10-21-0322_Z
Stand:21.10.2021