BK10-21-0322_Z DB Netz AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 1 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen zum Netzfahrplan

Die DB Netz AG hat die Bundesnetzagentur am 20.10.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 1 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen der ÖBB Personenverkehr AG zum Netzfahrplan 2022 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0322_Z geführt.

BK10-21-0322_Z

Entscheidung

Stand:21.10.2021

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