BK10-21-0165_B Deutsche Plasser Bahnbaumaschinen GmbH
Befreiungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 2 ERegG

Antrag auf Befreiung eines Infrastrukturbetreibers von Regulierungsvorschriften

Die Deutsche Plasser Bahnbaumaschinen GmbH beantragt für ihre Wartungseinrichtung eine Ausnahme nach Art. 2 DVO 2017/2177 (EU) und eine Befreiung nach § 2b Abs.2 ERegG.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0165_B geführt.

BK10-21-0165_B

Entscheidung

Stand:30.07.2021

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