BK10-21-0165_B
Deutsche Plasser Bahnbaumaschinen GmbH
Befreiungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 2 ERegG
Antrag auf Befreiung eines Infrastrukturbetreibers von Regulierungsvorschriften
Die Deutsche Plasser Bahnbaumaschinen GmbH beantragt für ihre Wartungseinrichtung eine Ausnahme nach Art. 2 DVO 2017/2177 (EU) und eine Befreiung nach § 2b Abs.2 ERegG.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0165_B geführt.
BK10-21-0165_B
Stand:30.07.2021