BK10-21-0079_Z DB Netz AG und DB RNI GmbH
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB)

Die DB Netz AG und die DB RegioNetz Infrastruktur (RNI) GmbH haben die Bundesnetzagentur am 09.07.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über eine beabsichtigte unterjährige Änderung der Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB 2021) bzw. Nutzungsbedingungen Netz (NBN 2022) unterrichtet. Beabsichtigt ist eine Anpassung bei der Berechnung der Zughakengrenzlast und der Druckkraft-Grenzlast für nachgeschobene Züge bei der Ermittlung der Regelgrenzlasten des Grenzlast-Anzeigers (GretA). Der neue Berechnungsansatz für Zughakengrenzlasten soll im Wesentlichen eine Annäherung zwischen dem Verfahren zur Einzelgrenzlast- und Regelgrenzlastberechnung herbeiführen. Zudem soll bei der Ermittlung der Regelgrenzlasten für nachgeschobene Züge die Berücksichtigung der Richtlinie 408.2441 und der Streckenbücher künftig vollumfänglich möglich sein.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0079_Z geführt.

BK10-21-0079_Z

Entscheidung

Stand:22.07.2021

Mastodon