Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on (Einheitliche Informations­stelle, BK2, BK3 und BK11)

Für die Regulierung der TK-Märkte sind bei der Bundesnetzagentur die Beschlusskammern 2 und 3 zuständig. Die Entwürfe der Marktdefiniton und Marktanalyse (§11 TKG) im TK-Markt werden in der Einheitlichen Informationsstelle veröffentlicht, sodass interessierte Parteien dort die Gelegenheit haben, diese einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.

Alle Beschlüsse der Bundesnetzagentur im Überblick

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