Der Not­fall­plan Gas

Was bedeutet die Frühwarnstufe und wie geht es weiter?

Notfallplan Gas

Der Notfallplan Gas regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Neben der Frühwarnstufe gibt es mit der Alarmstufe und der Notfallstufe zwei weitere Eskalationsstufen, in denen konkrete Maßnahmen definiert sind, um die Versorgung sicherzustellen.

Die Frühwarnstufe wird im Notfallplan Gas folgendermaßen beschrieben: "Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt; die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden." Die erste Eskalationsstufe hat für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aber zunächst kaum Auswirkungen. Stattdessen ist ein Krisenteam zusammengetreten, in dem Vertreter des Wirtschaftsministeriums, der Bundesnetzagentur, der Netzbetreiber, Speicherbetreiber und Lieferanten sowie der sogenannte Marktgebietsverantwortliche regelmäßig die aktuelle Lage auf dem Gas-Markt analysieren und bewerten. Für alle Verbraucher - sowohl Privathaushalte als auch Wirtschaftsunternehmen - gilt aber: Der Gasverbrauch sollte "so gut wie möglich" reduziert werden, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

Spitzt sich die Lage weiter zu, sieht der Notfallplan Gas als nächsten Schritt die Alarmstufe vor: "Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen." Bis hierhin greift der Staat auch nicht in die Gasversorgung ein, sondern setzt auf eine eigenständige Regelung des Marktes.

Das ändert sich bei der dritten Eskalationsstufe des Notfallplans Gas, der sogenannten Notfallstufe. Dann liegt per Definition "eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor". Weil die Gasversorgung aber trotz aller umgesetzten "einschlägigen marktbasierten Maßnahmen" nicht ausreicht, um die Nachfrage zu decken, müssen "nicht marktbasierte Maßnahmen" ergriffen werden. Heißt also: Der Staat greift ein, um die Gasversorgung sicherzustellen.

Die Bundesnetzagentur wird dann zum sogenannten Bundeslastverteiler. Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Gruppen gesetzlich besonders geschützt, das heißt sie sind bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, private Haushalte und Anlagen, die auch der Wärmeversorgung dienen. Alle Entscheidungen während der Mangellage sind Einzelfall-Entscheidungen, weil die tatsächlich bestehende Lage eine individuelle sein wird. Daher bereitet die Bundesnetzagentur keine abstrakten Abschalte-Reihenfolgen vor. Der wiederholt vorgetragene Wunsch hiernach ist aus Gründen der Planungssicherheit für die potentiell betroffenen Akteure natürlich sehr nachvollziehbar. Gleichwohl ist der Entscheidungsprozess derart komplex, dass eine abstrakte Regelung ihm nicht gerecht wird. Sie ist auch nicht geeignet, tragfähige Lösungen im Vorfeld herbeizuführen. Ausschlaggebend für die Entscheidungen sind jeweils die Belange und die Bedeutung der betroffenen Akteure. Auch die netztechnische Situation und die bestehenden Gasflüsse werden Teil einer Gesamtabwägung sein.

In der Bundesnetzagentur laufen alle erforderlichen Vorbereitungen, um auf eine Ausrufung der Notfallstufe vorbereitet zu sein. Dabei ist sich die Bundesnetzagentur der erheblichen Folgen einer Gasmangellage sehr bewusst und unterstützt die Position der Bundesregierung, ein Gas-Embargo zu vermeiden.

"Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten", erklärte Habeck. Das bedeutet: Das Ministerium, die Bundesnetzagentur und die anderen Akteure bereiten sich bestmöglich auf alle denkbaren Szenarien vor. Es besteht aber die berechtigte Hoffnung, dass die Notfallstufe nicht ausgerufen werden muss.

Auf der Startseite der Bundesnetzagentur und direkt auf www.bundesnetzagentur.de/aktuelle-gasversorgung finden Interessierte täglich Informationen zur "Aktuellen Lage der Gasversorgung". Graphiken zeigen die Gasflüsse aus Russland und die Füllstände der Gasspeicher an. Auch zu den Hintergründen können sich hier alle leicht Wissen aneignen, zum Beispiel zur Rolle der Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler.

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